From: Martin Gerdes Subject: Re: Erste Hilfe & Co. nach ARS Date: Sat, 07 Feb 2004 00:16:25 +0100 Message-ID: [SN: gekürzt] Die Gewaltenteilung und die Rechtschreibreform Also, das ist wie folgt. Im Grundgesetz steht: Alle Gewalt geht vom Volke aus. Die staatlichen Organe üben die Gewalt deshalb nach dem Willen des Volkes, in seinem Sinne und zu seinem Nutzen aus. Damit nichts schiefgeht, ist diese Gewalt aufgeteilt in drei Gewalten. Erste Gewalt: Legislative = Gesetzgeber (hier: Bundestag, 16 Landtage) Zweite Gewalt: Exekutive = ausführende Gewalt (hier: 16 Kultusminister) Dritte Gewalt: Judikative = rechtsprechende Gewalt (diverse Gerichte, das Bundesverfassungsgericht) Und damit auch wirklich nichts schiefgeht bei der Gewaltenkontrolle, gibt es noch die vierte Gewalt: die Medien (Zeitungen, Fernsehen, Hörfunk). Rechtschreibreform. Die zweite Gewalt ordnet sie einfach mal an, obwohl das Volk mit seiner Gesamtgewalt überwältigend dagegen ist. Die vierte Gewalt berichtet, daß die zweite Gewalt die Reform anordnet. Eigentlich hätte zumindest die erste Gewalt zuerst einmal als Vertreter der Gesamtgewalt ein Gesetz machen müssen, hält sich aber vornehm zurück. Die Gesamtgewalt klagt bei der dritten Gewalt, daß das so nicht geht. Die dritte Gewalt entscheidet im Namen der Gesamtgewalt, daß die Gesamtgewalt hier nichts zählt und daß die zweite Gewalt ruhig ohne die erste Gewalt so etwas machen kann. Die vierte Gewalt berichtet das und schreibt so, als ob die dritte Gewalt immer recht hat. Später schließt sich die vierte Gewalt der Reform an und behauptet, daß sie nicht anders könne, obwohl das gar nicht stimmt. Das schreibt sie aber immer wieder, daß das alles so sein müsse, obwohl das gar nicht stimmt. In Schleswig-Holstein gelingt es der Gesamtgewalt, ihren Willen gegen die zweite Gewalt durchzusetzen. Die erste Gewalt beschließt dort nach einem Jahr, daß die Gesamtgewalt auch in Schleswig-Holstein nichts zu melden hat, sondern nur die zweite Gewalt. Die erste Gewalt setzt sich gegen die Gesamtgewalt zugunsten der zweiten Gewalt durch, obwohl die ihren Auftrag verletzt, der Gesamtgewalt zu entsprechen. Daraufhin will die Gesamtgewalt bei der dritten Gewalt in Schleswig-Holstein klagen, daß es so nicht geht. Die dritte Gewalt erklärt aber, daß sie selber hier nichts zu melden habe, weil es diesen Fall eigentlich gar nicht gibt. Die vierte Gewalt berichtet schon gar nicht mehr darüber, weil sie ja selber so tun möchte, als ob hier niemand etwas zu melden hat. Und so weiter ... Wolfgang Wrase